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Vorbereitung ist das A und O - eine Checkliste für werdende Eltern

Das Kinderzimmer einräumen, eine Hebamme suchen, Familienzulage beantragen – die Monate vor der Geburt sind geprägt von wichtigen Vorbereitungen, die es zu erledigen gilt. Und auch wenn das Baby dann endlich da ist, gibt es noch Einiges zu tun. Damit ihr die Zeit der Schwangerschaft und die ersten Monate nach der Geburt trotzdem ohne Stress geniessen könnt, haben wir euch die wichtigsten „To Do‘s“ hier zusammengefasst.



1. Vorbereitungen zuhause

Kümmert euch frühzeitig um die Planung des Kinderzimmers und das Anschaffen der Erstausstattung. So habt ihr genügend Zeit während der Schwangerschaft, um unter anderem Möbel und Kleidung zu besorgen, das Zimmer frisch zu streichen und alles Neugekaufte noch vor der Geburt zu waschen bzw. zu reinigen. Eine Auswahl an tollen Produkten für euer Baby findet ihr hier. (Link Produktseite Marcus & Marcus)

Ca. 8 bis 10 Wochen vor dem Termin sollte dann auch der Geburtskoffer für den Krankenhausaufenthalt gepackt sein und gut erreichbar bereitstehen.

Auch über den Namen eures zukünftigen Kindes solltet ihr euch schon vor der Geburt Gedanken machen. Namensvorschläge und nützliche Tipps zur Vorgehensweise findet ihr hier (Link Blogbeitrag Namen).

2. Geburtsvorbereitung

Auch wenn neun Monate erstmal nach einer langen Zeit klingen, solltet ihr schon in den ersten Monaten der Schwangerschaft auf die Suche nach einer Hebamme für die Nachsorge gehen.

Ebenso sollte die Anmeldung zu einem Geburtsvorbereitungskurs bereits frühzeitig erfolgen, denn die Plätze sind rar. Normalerweise können diese dann ab dem 6. Monat besucht werden.

Je nach Ausgang der Entscheidung ob die Geburt in einem Spital, einem Geburtshaus oder zuhause stattfinden soll, könnt ihr die Räumlichkeiten vorab besichtigen. Wichtige Kriterien bei eurer Wahl kann z.B. sein, ob ein Kinderspital angebunden ist oder auch die Strecke, die ihr von eurem Wohnort zurücklegen müsst.

3. Vorbereitungen bei der Arbeitsstelle

Es gibt keine gesetzliche Regelung, bis wann der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfahren muss, ihr solltet aber die ersten 4 Monate der Schwangerschaft abwarten bis ihr den Arbeitgeber (und auch weitere Personen) informiert. Das Risiko einer Fehlgeburt ist dann deutlich geringer. Ab dem Moment, ab dem der Arbeitgeber offiziell von der Schwangerschaft weiss, gilt für werdende Mütter ein besonderer Kündigungsschutz, der bis zur 16. Woche nach der Geburt besteht.

Eltern steht in der Schweiz Familienzulage zu, die monatlich bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes gezahlt wird. Der Antrag auf Familienzulage wird direkt beim Arbeitgeber gestellt, der diesen dann an die entsprechenden Stellen weiterleitet.

Auch der werdende Vater sollte bei der Arbeitsstelle über die Schwangerschaft seiner Partnerin informieren, wenn er plant für die Zeit kurz vor und/oder nach der Geburt Ferien zu nehmen.

Sprecht mit eurem Arbeitgeber auch bereits frühzeitig darüber, wie ihr euch das Arbeiten nach der Geburt vorstellt. Wenn ihr nach dem Mutterschaftsurlaub wieder arbeiten möchtet ist es ratsam, sich frühzeitig über einen Krippenplatz oder eine private Betreuung Gedanken zu machen.

4. Gesundheitsvorsorge

Die Vorsorge beim Frauenarzt ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Schwangerschaft ist natürlich nicht nur aus gesundheitlichen Gründen extrem wichtig. Der Frauenarzt kann ausserdem dabei helfen Unsicherheiten zu beseitigen und Fragen zu beantworten.

Schon in der Schwangerschaft macht es ausserdem Sinn, sich einen geeigneten Kinderarzt zu suchen, da diese oft sehr ausgebucht sind.

Auch eure Krankenversicherung müsst ihr über die Schwangerschaft informieren. Somit ist das Baby nämlich schon vor der Geburt mitversichert und im Fall von Komplikationen bei der Geburt umfänglich abgesichert. In diesem Zuge könnt ihr euch gleich bei der Krankenkasse erkundigen, welche Möglichkeiten es für die Absicherung des Kindes nach der Geburt gibt. Denkt ausserdem über entsprechende Zusatzversicherungen nach.

5. Nach der Geburt

Innerhalb von drei Tagen nach der Geburt muss das Kind dem Zivilstandesamt des Geburtsorts gemeldet werden, was das Spital oder das Geburtshaus normalerweise übernimmt. Ihr müsst lediglich einige Papiere nach der Geburt ausfüllen, das Spitalpersonal kümmert sich dann um alles Weitere. Ihr bekommt im Anschluss den Geburtsschein, der für die Vorlage bei allen möglichen Ämtern benötigt wird.

Bei unverheirateten Paaren muss der Vater die Vaterschaft ausserdem offiziell anerkennen. Auch dies ist über das Zivilstandesamt zu erledigen.



Über den Autor:

Willo der Wal ist im Moment noch Einzelkind, wird aber bald grosse Schwester. Sie hilft ihren Eltern schon seit einiger Zeit mit den Vorbereitungen für die Geburt des kleinen Bruders und weiss deswegen ganz genau, was es alles zu beachten gibt.

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